AGB
HoloMedix.AI Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
Letzte Aktualisierung: 06.11.2024
Diese HoloMedix-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) stellt einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Ihnen („Kunde“) und der HoloMedix.AI SE mit Sitz in Königstadt-Carreeam Alexanderplatz, Mollstr. 32, 10249 Berlin, Deutschland („Lizenzgeber“), jeweils eine „Partei“, beide gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet, dar. Die EULA regelt und gilt für den Download, die Installation und/oder die Nutzung der Software (wie unten definiert) durch den Kunden. Durch das Herunterladen, Installieren und/oder die Nutzung der Software akzeptiert der Kunde die darin festgelegten Bedingungen. Mit dieser Annahme tritt die EULA in Kraft und bleibt mindestens so lange in Kraft, wie der Kunde die Software nutzt oder eine Kopie davon aufbewahrt. Der Kunde darf die Software in jedem der folgenden Fälle nicht nutzen oder muss die Nutzung einstellen: (i) wenn der Kunde diesen Bedingungen nicht zustimmt; (ii) wenn der Kunde diesen Bedingungen zugestimmt hat, aber begründeten Änderungen der EULA widerspricht, die der Lizenzgeber nach angemessener Vorankündigung vornehmen kann; (iii) nach Ablauf des Testzeitraums oder der Abonnementlaufzeit (beide wie unten definiert).
Kontaktieren Sie uns
Bei Fragen zu diesem EULA und rechtlichen Hinweisen, die Sie uns übermitteln möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an den Helpdesk oder per Post an die Rechtsabteilung, HoloMedix.AI SE, Mollst. 32, 102 Berlin, Deutschland.
Jede Mitteilung, die wir an Sie senden, gilt als wirksam, sobald sie an Ihre E-Mail-Adresse gesendet wurde. Jede Mitteilung an uns ist erst wirksam, wenn sie unter einer der oben angegebenen Adressen bei uns eingegangen ist.
1. Definitionen
„Kundendaten„ haben die in Klausel 4.1 beschriebene Bedeutung.
„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum, an dem dieser EULA abgeschlossen wird, d. h. das Datum der Annahme der Bedingungen dieses EULA durch den Kunden.
„Halluzination„ ist eine von MIA generierte Ausgabe, die nicht mit den Eingabedaten oder dem erwarteten Ergebnis übereinstimmt, basierend auf dem zugrunde liegenden Lernmodell der KI. Dies kann sich in Form von Anomalien, unerwarteten Assoziationen oder einer Ausgabe äußern, die im Kontext der bereitgestellten Daten unwahr, unvollständig und/oder unangemessen ist.
„Anfangslaufzeit“ hat die in Klausel 11.2 beschriebene Bedeutung.
„MIA„ steht für ‚Medical Interactive Assistant‘ und bezeichnet eine Software, die dem Kunden als Teil der Software zur Verfügung gestellt wird, die auf dem proprietären Code des Lizenzgebers sowie auf dem Code von Drittanbietern basiert und mit der der Kunde in natürlicher Sprache interagieren kann.
„Produkt“ hat die in Klausel 2.1 festgelegte Bedeutung.
„Zweck“ hat die in Klausel 2.1 festgelegte Bedeutung.
„Software„ bezeichnet die VitalMedix-Software, alle Varianten davon, auf die der Kunde in Form einer SaaS-Plattform, einer Smartphone-Anwendung und einer auf dem Wearable zu installierenden Anwendung zugreifen kann.
„Abonnement“ bezeichnet die Vereinbarung über eine kostenpflichtige Lizenz, die von den Parteien gemäß dem in Ziffer 10.2 beschriebenen Verfahren geschlossen wird.
„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet die Laufzeit des Abonnements.
„Testzeitraum„ hat die in Klausel 11.1 festgelegte Bedeutung.
„Wearable“ bezeichnet eine Smartwatch oder ein ähnliches Gerät, einschließlich Online- und Sprachkonnektivität, das neben anderen Funktionen über seine Sensoren in Kombination mit der Software biometrische Daten des Kunden erfasst und verschiedene Arten der Kommunikation für den Zweck durchführt.
2. Gegenstand und Lizenz
2.1 Das Produkt besteht aus dem Wearable und der Software, einschließlich eines Sprach-Frontends, das es dem Kunden ermöglicht, mit MIA und verschiedenen Backend-Softwaresystemen zu interagieren, über die MIA entwickelt, angepasst, trainiert, betrieben und verwaltet wird („Produkt“). Zweck des Produkts ist es, Kundendaten zu dokumentieren, zu berechnen, zu visualisieren, zu übertragen oder anderweitig zu verarbeiten, um die Gesundheit des Kunden zu unterstützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Motivation des Kunden bei der Verfolgung seiner gesundheitsbezogenen Ziele, die Bereitstellung gesundheitsbezogener Beratung und die Benachrichtigung Dritter im Notfall („Zweck“). Das Produkt ist das Ergebnis eines hybriden technologischen Ansatzes, der die proprietäre KI-Technologie des Lizenzgebers mit einem fortschrittlichen Large Language Model (LLM) kombiniert. Die Einbettung des LLM in die KI-Technologie des Lizenzgebers dient dazu, vergleichsweise robuste und genaue Informationen bereitzustellen, die auf den Zweck zugeschnitten sind.
2.2 Der Lizenzgeber gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden der Software gemäß den in Klausel 3 festgelegten Einschränkungen während des Testzeitraums bzw. der Abonnementlaufzeit.
2.3 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das der MIA zugrunde liegende LLM ein integraler Bestandteil des Dienstleistungsangebots des Lizenzgebers ist. Jedes vom Lizenzgeber eingesetzte LLM ist ein hochentwickeltes System der künstlichen Intelligenz, das auf einer Vielzahl von Datenquellen trainiert wurde, um menschenähnliche Sprache zu verstehen und zu erzeugen.
2.4 Der Kunde erkennt hiermit ausdrücklich an und stimmt zu, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Richtlinien des LLM, das dem MIA zugrunde liegt („LLM TCP“, verfügbar unter www.holomedix.ai/policies), ein integraler Bestandteil dieses EULA sind. Der Kunde bestätigt, dass er verstanden hat, dass die LLM TCP durch Verweis in diesen EULA aufgenommen werden, und erklärt sich damit einverstanden, die LLM TCP in ihrer Gesamtheit einzuhalten und an sie gebunden zu sein, soweit zutreffend. Der Kunde erkennt an, dass die LLM TCP Bestimmungen enthalten können, die sich speziell auf die Nutzung, Lizenzierung, Haftungsbeschränkung, Vertraulichkeit, den Datenschutz und die geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der LLM beziehen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, diese Bestimmungen einzuhalten und zu befolgen, als wären sie vollständig in diesem Dokument enthalten.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sich vor der Nutzung der Software mit den LLM-AGB vertraut zu machen, und bestätigt, dass er die darin festgelegten Bestimmungen einhalten wird, soweit sie anwendbar sind. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass jede Nutzung der Software die vorbehaltlose Annahme der LLM-AGB bedeutet.
3. Einschränkungen in Bezug auf die Software und MIA
3.1 Sofern nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber genehmigt, wird der Kunde Folgendes nicht tun und anderen nicht gestatten:
- die Software an Dritte zu vertreiben, zu verkaufen oder Unterlizenzen dafür zu vergeben;
- die Software im Namen von Dritten zu verwenden oder sie Dritten zur Verfügung zu stellen;
- die Software zur Entwicklung eines ähnlichen oder konkurrierenden Produkts oder einer ähnlichen oder konkurrierenden Dienstleistung zu verwenden;
- Scraping, Data Mining, Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder den Versuch des Zugriffs auf den Quellcode oder nicht öffentliche APIs zu oder von der Software durchzuführen, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich zulässig (und auch dann nur nach vorheriger Benachrichtigung des Lizenzgebers);
- die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen oder die Software oder ein Element davon zu kopieren (außer wenn dies gesetzlich zulässig oder für das Herunterladen, die Installation und/oder die Nutzung der Software erforderlich ist);
- Eigentumsvermerke in der Software zu entfernen oder zu verdecken oder die Quelle des Eigentums an der Software anderweitig falsch darzustellen;
- Benchmarks oder Leistungsinformationen über die Software zu veröffentlichen oder Dritten die Erstellung von Benchmarks oder Leistungsmessungen in Bezug auf die Software zu ermöglichen;
- das Angebot und den Betrieb der Software durch den Lizenzgeber zu stören;
- die Zugriffsbeschränkungen der Software zu umgehen oder Sicherheits- oder Schwachstellentests der Software durchzuführen;
- Viren oder andere schädliche Materialien an die Software zu übertragen;
- Einzelpersonen die gemeinsame Nutzung von Anmeldedaten zu gestatten;
- betrügerische, irreführende, illegale oder unethische Aktivitäten unter Verwendung der Software oder im Zusammenhang mit der Software durchzuführen; oder
- die Software zum Speichern, Übertragen oder Erstellen von illegalem Material oder Inhalten zu verwenden.
3.2 Der Kunde wird Folgendes unterlassen und auch anderen nicht gestatten:
- MIA und/oder das LLM in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt, missbraucht oder anderweitig beeinträchtigt;
- persönliche Informationen von Personen unter 16 Jahren an MIA, einschließlich des LLM, weiterzugeben oder Minderjährigen die Nutzung von MIA, einschließlich des LLM, ohne Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zu gestatten;
- Reverse Assemble, Reverse Compile, Dekompilieren, Übersetzen, Modell-Extraktion oder Stealing-Angriffe durchführen oder anderweitig versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Komponenten von MIA und/oder LLM, Algorithmen und Systeme von MIA und/oder LLM zu ermitteln (es sei denn, diese Einschränkungen verstoßen gegen geltendes Recht); oder
- die Ausgabe von MIA einschließlich LLM zur Entwicklung von Modellen künstlicher Intelligenz verwenden, die mit MIA und/oder LLM konkurrieren.
4. Kundendaten und Sicherheit
4.1 Der Kunde gewährt dem Lizenzgeber das nicht ausschließliche, weltweite, beschränkte Recht, die vom Kunden bei der Nutzung des Produkts bereitgestellten oder von den Sensoren des Wearables erfassten Daten („Kundendaten“) zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen und anzuzeigen, soweit dies für die Bereitstellung des Produkts durch den Lizenzgeber erforderlich ist.
4.2 Der Lizenzgeber darf Kundendaten verwenden, um das Produkt zu betreiben, zu verbessern, zu analysieren und zu unterstützen, sowie für andere rechtmäßige Geschäftszwecke, vorausgesetzt, dass diese Daten keine personenbezogenen Daten darstellen.
4.3 Der Lizenzgeber ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Produkts sowie aller erhaltenen Kundendaten. Der Lizenzgeber wird wirtschaftlich angemessene Standards und Kontrollen einhalten, um die Gefährdung der Software durch Viren, Malware, Trojaner und andere schädliche Codes zu erkennen und zu verhindern.
5. Produktwartung und -support
5.1 Der Lizenzgeber kann die Software von Zeit zu Zeit aktualisieren und stellt dem Kunden die neueste Version der Software zur Verfügung. Der Lizenzgeber ist jedoch nicht verpflichtet, die Software zu aktualisieren.
5.2 Im Falle einer Update-Veröffentlichung werden die relevanten Informationen auf der Website des Lizenzgebers bereitgestellt. Gegebenenfalls werden Downloads auf derselben Website oder in den entsprechenden App-Stores zur Verfügung gestellt. Dem Kunden steht es frei, das Update zu den gleichen Bedingungen wie die Software herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen.
5.3 Wenn der Kunde das Update nicht oder nicht ordnungsgemäß installiert, akzeptiert der Kunde alle Abweichungen vom Produkt, wie in diesem EULA vereinbart, einschließlich der mangelnden Verfügbarkeit, wenn diese Abweichungen auf das Fehlen des Updates zurückzuführen sind und der Lizenzgeber dem Kunden das Update zur Verfügung gestellt hat, einschließlich ordnungsgemäßer Installationsanweisungen.
5.4 Der Lizenzgeber verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Software wie vorgesehen funktioniert, und bietet Unterstützung bei der Behebung und Lösung von Problemen, die speziell mit der Software zusammenhängen. Der Umfang des vom Lizenzgeber bereitgestellten Supports umfasst die Fehlerbehebung bei Problemen, die während des normalen Betriebs der Software auftreten, sowie die Bereitstellung von Updates und Patches für die Software, um Fehler zu beheben und die Kompatibilität mit Betriebssystemen oder Anwendungen von Drittanbietern zu gewährleisten.
5.5 Die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Bereitstellung von Support beschränkt sich auf die Software und erstreckt sich nicht auf das Wearable und Anwendungen oder Systeme von Drittanbietern, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Software stehen.
6. KI-Transparenz
6.1 Neben der effektiven Unterstützung des Kunden bietet MIA dem Kunden ein hohes Maß an KI-Transparenz. Zu diesem Zweck ist MIA so konzipiert, dass (i) der Kunde durch seine Gestaltung und, soweit erforderlich, ausdrücklich darüber informiert wird, dass seine Funktionsweise, insbesondere die Erstellung von Ergebnissen, auf einem KI-System basiert, und (ii), soweit technisch möglich, alle Ergebnisse in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich generiert erkennbar sind.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Erscheinungsbild, die Darstellung von Informationen oder andere Maßnahmen, die der Lizenzgeber zur Gewährleistung eines hohen Maßes an KI-Transparenz ergreift, nicht zu entfernen, zu ändern oder anderweitig zu beeinträchtigen. Der Kunde gibt diese Verpflichtung an Dritte weiter, denen der Zugriff auf die Ergebnisse von MIA gewährt wird.
6.3 Um die KI-Transparenz weiter zu erhöhen, bemüht sich der Lizenzgeber, nach Möglichkeit Informationen über die Funktionsweise und das Training des/der KI-Systems/e, auf dem/denen MIA basiert, auf seiner Website zur Verfügung zu stellen.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Keine der Parteien gewährt der anderen Partei Rechte oder Lizenzen, die nicht ausdrücklich in diesem EULA festgelegt sind. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Lizenzgebers behält der Kunde alle Rechte am geistigen Eigentum und alle anderen Rechte an den Kundendaten. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Kunden an der Software gemäß Klausel 2.2 behalten der Lizenzgeber und alle Eigentümer von in die Software integrierter Software von Drittanbietern alle Rechte am geistigen Eigentum und alle anderen Rechte an der Software, einschließlich des angewandten LLM.
7.2 Der Lizenzgeber kann eingetragene oder nicht eingetragene Zeichen, Marken oder Designs, die Eigentum des Lizenzgebers sind oder von diesem lizenziert wurden, in Verbindung mit dem Produkt verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechte nicht zu beeinträchtigen, z. B. durch die Verwendung solcher Zeichen, Marken oder Designs für andere Zwecke als den vorgesehenen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.
8. Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter
8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, die durch die Nutzung des Produkts durch den Kunden entstehen können. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auf alle Formen von Verletzungen des geistigen Eigentums, die sich aus den generativen Fähigkeiten von MIA ergeben können.
8.2 Der Kunde erkennt an, dass MIA auf der Grundlage komplexer Algorithmen arbeitet und Daten auf eine Weise verarbeitet, die zur Erstellung von Ergebnissen führen kann, die unvorhersehbar sind und möglicherweise versehentlich das geistige Eigentum Dritter verletzen, ähneln oder replizieren.
8.3 Der Kunde erkennt an, dass der Lizenzgeber keine Kontrolle über die spezifischen Eingaben des Kunden oder die Art und Weise hat, wie der Kunde die von MIA generierten Ergebnisse verwendet. Folglich kann der Lizenzgeber mögliche Verletzungen des geistigen Eigentums, die sich aus den Handlungen des Kunden ergeben können, nicht vorhersehen oder verhindern.
8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die volle Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Nutzung des Produkts nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Dies umfasst die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung
- der Kundendaten und
- der Ergebnisse von MIA, um potenzielle Verletzungen des geistigen Eigentums zu erkennen und zu beheben, bevor diese Ergebnisse verwendet werden.
8.5 Im Falle einer Benachrichtigung des Kunden über eine Verletzung des geistigen Eigentums durch den Lizenzgeber oder einen Dritten verpflichtet sich der Kunde, das Verhalten, das zu der Verletzung des geistigen Eigentums geführt hat, unverzüglich einzustellen und seine entsprechenden Aktivitäten gegenüber dem Lizenzgeber schriftlich zu bestätigen.
8.6 Für den Fall, dass der Kunde von einer möglichen Verletzung des geistigen Eigentums durch die Nutzung des Produkts Kenntnis erlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese Nutzung sofort einzustellen und den Lizenzgeber unverzüglich zu informieren.
9. Haftung
9.1 Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass MIA auf der Grundlage komplexer Algorithmen arbeitet und Daten durch ausgefeilte Rechenverfahren verarbeitet. Der Lizenzgeber ist bestrebt, KI so einzusetzen, dass das Risiko fehlerhafter oder unangemessener Ergebnisse, insbesondere falscher medizinischer Ratschläge, minimiert wird. Aufgrund der Beschaffenheit dieser Algorithmen und Prozesse können jedoch Ergebnisse erzielt werden, die von Natur aus unvorhersehbar sind.
9.2 Der Lizenzgeber haftet nicht für unvorhergesehene Ergebnisse, die von MIA generiert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Halluzinationen. Der Kunde akzeptiert, dass die Nutzung von MIA und das Vertrauen auf seine Ergebnisse auf eigenes Risiko des Kunden erfolgen. Der Lizenzgeber übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung dafür, dass die Ergebnisse von MIA korrekt, vollständig, zuverlässig oder für den Kunden geeignet sind. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass das Produkt in keiner Weise die Untersuchung und/oder Beratung durch einen Arzt oder einen anderen medizinischen Spezialisten sowie Notrufe (z. B. unter 112 in Deutschland) ersetzen kann.
9.3 Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass der Lizenzgeber nicht für direkte oder indirekte Folgen verantwortlich ist, die sich aus der Nutzung der Ergebnisse von MIA ergeben. Dies umfasst unter anderem Entscheidungen oder Handlungen des Kunden, die auf der Grundlage dieser Ergebnisse getroffen bzw. durchgeführt werden.
9.4 Vorbehaltlich der Klausel 8 haftet der Kunde unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.5 Ungeachtet der dargelegten Fälle unbeschränkter Haftung haften die Parteien einander für leicht fahrlässige Verletzungen vertraglicher Verpflichtungen nur dann, wenn diese Verletzungen die grundlegenden Pflichten betreffen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags wesentlich sind und auf die sich die andere Partei vernünftigerweise verlassen kann. Solche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Diese Haftung ist jedoch auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennbar waren.
9.6 Die Bestimmungen dieser Klausel 9 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers und des Kunden (falls zutreffend).
10. Lizenzgebühren
10.1 Lizenzgebühren fallen nur während der Abonnementlaufzeit an.
10.2 Der Kunde kann ein Abonnement gemäß den Plänen (die die verfügbaren Abonnementtypen und die anwendbaren Lizenzgebühren detailliert aufführen) buchen, die vom Lizenzgeber auf seiner Website https://www.holomedix.ai/subscription-plans oder über die VitalMedix-Smartphone-App angeboten werden. Bei einer solchen Buchung sendet der Lizenzgeber, sofern er diese genehmigt, dem Kunden rechtzeitig eine Bestätigungs-E-Mail, mit der das Abonnement in Kraft tritt (sofern von den Parteien nicht anders angegeben). Erfolgt die Buchung jedoch während des Testzeitraums, beginnt das Abonnement am ersten Tag nach Ablauf des Testzeitraums.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Ab dem Datum des Inkrafttretens hat der Kunde das Recht, die Software für einen Testzeitraum von vierzehn (14) Tagen („Testzeitraum“) kostenlos zu testen. Wenn der Kunde während des Testzeitraums kein Abonnement gebucht hat, läuft der Zugriff auf die Software am Ende des Testzeitraums ab und die Software steht dem Kunden ab dem Ende dieses Zeitraums nicht mehr zur Verfügung. Das Recht des Kunden, www.holomedix.ai/withdrawalpolicyvon diesem Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
11.2 Jedes Abonnement bleibt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Tag nach dem Testzeitraum („Erstlaufzeit“) in Kraft. Danach bleibt das Abonnement weiterhin in Kraft, wenn es nicht von einer der Parteien gemäß den Klauseln 11.3 oder 11.4 gekündigt wird.
11.3 Die Parteien können das Abonnement mit Wirkung zum Ende der Erstlaufzeit oder später kündigen, indem sie die andere Partei mindestens dreißig (30) Tage im Voraus benachrichtigen.
11.4 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, die EULA ohne Vorankündigung aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:
- der Kunde gegen eine wesentliche Verpflichtung aus den Klauseln 2, 3, 7 und 8 verstößt;
- der Kunde unbestrittene Lizenzgebühren nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt einer Mahnung bezahlt; oder
- die Handlungen des Kunden das Risiko bergen, dass andere Kunden oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt werden.
11.5 Jede Kündigung, ob ordentlich oder außerordentlich, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Datenschutz
12.1 Beide Parteien halten sich an die für jede Partei geltenden Datenschutzgesetze. Es ist zwingend erforderlich, dass alle im Rahmen dieser EULA durchgeführten Aktivitäten diese gesetzlichen Anforderungen strikt einhalten, um den Schutz personenbezogener und sensibler Daten zu gewährleisten.
12.2 Soweit Kundendaten personenbezogene Daten enthalten, dürfen diese nur in Übereinstimmung mit der VitalMedix-Datenschutzerklärung www.holomedix.ai/dataprotection verarbeitet werden.
13. Vertraulichkeit
13.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und ihrer Ausführung erworben wurden, vertraulich zu behandeln. Sowohl der Kunde als auch der Lizenzgeber dürfen diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben, verbreiten oder anderweitig nutzen.
13.2 Vertrauliche Informationen beziehen sich auf alle Daten und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aufgrund der Umstände der Offenlegung offensichtlich ist, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, materieller oder mündlicher Form mitgeteilt werden.
13.3 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt nicht, wenn der Kunde und der Lizenzgeber gesetzlich oder durch eine rechtskräftige behördliche oder gerichtliche Anordnung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet sind.
13.4 Jegliche Form von Reverse Engineering oder der Versuch, die Software zurückzuentwickeln, ist verboten. Soweit zutreffend, stellt jede Partei sicher, dass alle ihre Mitarbeiter an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die im Wesentlichen den in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen entsprechen.
14. Verschiedenes
14.1 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Bereitstellung des Produkts ist Berlin.
14.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem EULA ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich seines Bestehens, seiner Gültigkeit oder seiner Beendigung, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Landgerichts Berlin II (Landgericht Berlin II).
14.3 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand; er ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien (ob schriftlich oder mündlich) in Bezug auf das Produkt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrags und einer späteren Vereinbarung über ein Abonnement, die zwischen den Parteien gemäß Klausel 10.2 geschlossen wurde, hat letztere Vorrang vor dem Endbenutzer-Lizenzvertrag.
14.4 Um wirksam zu sein, muss jede Änderung oder Ergänzung dieses EULA in schriftlicher Form erfolgen.
14.5 Keine der Parteien darf dieses EULA ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ihre Verpflichtungen delegieren oder ihre Rechte daraus abtreten, wobei diese Zustimmung jedoch nicht ohne triftigen Grund verweigert werden darf. Dies gilt nicht, wenn der Lizenzgeber diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere abtritt, seine Verpflichtungen überträgt oder seine Rechte hieraus überträgt, wobei die andere Partei zuvor angemessen zu benachrichtigen ist; jede andere nicht zulässige Abtretung ist ungültig. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist für die zulässigen Nachfolger und Abtretungsempfänger jeder Partei bindend und kommt diesen zugute.
14.6 Weder der Lizenzgeber noch der Kunde haften für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung aus diesem EULA (mit Ausnahme der Nichtzahlung von Gebühren, die weiterhin fällig und zahlbar sind, aber aufgeschoben werden können, bis die Zahlung der Gebühren nach der Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt möglich ist), die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, d. h. auf Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle liegen, wie Streik, Blockade, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Internet- oder Versorgungsausfälle, Verweigerung einer behördlichen Lizenz oder Naturkatastrophen.
14.7 Sollte eine Bestimmung oder Bedingung dieser EULA unwirksam oder nichtig werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser EULA davon unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung oder Bedingung wird durch die rechtlich zulässige Bestimmung oder Bedingung ersetzt, die der wirtschaftlichen und vertraglichen Absicht der Parteien, wie sie in der ursprünglichen Bestimmung zum Ausdruck kam, am nächsten kommt.